Jede Stadt und Gemeinde hat eine eigene Baumschutzsatzung. Auf dieser Seite finden Sie die gültigen Satzungen nach Städten sortiert.
All diesen kommunalen Satzungen übergeordnet steht das Bundesnaturschutzgesetz (BnatschG). Bäume dürfen in der Regel nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar beseitigt werden.Es gibt jedoch eine Anzahl von Ausnahmen und Sonderfällen, die wir hier nicht einzeln darstellen können.
Aufgrund unserer Erfahrungen mit den jeweiligen Behörden wissen wir oftmals im Voraus, welche Aussicht auf Erfolg im jeweiligen Genehmigungsverfahren besteht. Sprechen Sie uns einfach an!